A wie Auktion

Auktion/Onlineauktion - Verkauf an den Höchstbietenden

Bei einer Auktion werden Waren versteigert. Es gibt keine Festpreise, sondern die Bieter nennen den Preis, denn sie bereit sind zu zahlen und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Neben den Versteigerungen in klassischen Auktionshäusern gibt es inzwischen auch Auktionen im Internet.

Die rechtliche Basis

In § 156 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind die Regeln für eine Auktion festgelegt worden. In gewerblichen Fällen muss auch die Verordnung für gewerbliche Versteigerungen § 34b GewO berücksichtigt werden. Internetversteigerungen sind hierbei auszunehmen, denn sie fallen nicht unter die herkömmlichen Auktionen, weil der Höchstbietende zum Ende der Auktion den Zuschlag erhält, während bei einer klassischen Auktion der Auktionator das Ende einer Versteigerung bestimmt, wenn keine neuen Gebote mehr abgegeben werden. Aus diesem Grund fallen Internetauktionen auch unter das Widerrufsrecht, das beim Kauf von gewerblichen Verkäufern ein Rücktrittsrecht garantiert. Es kommt ein Fernabsatzvertrag zustande, bei dem der Käufer ein zweiwöchiges Rückgaberecht erhält.

Die größten Unterschiede zwischen Internetversteigerungen und klassischen Auktionen

Im Internet wird die Beschreibung der Ware vom Verkäufer übernommen, während im Auktionshaus unabhängige Fachkräfte die Bewertung vornehmen. Eine Besichtigung der Ware vorab ist bei einer Internetauktion der Regel nicht möglich, es sei denn der Verkäufer bietet das von sich aus an. Internetversteigerungen dauern in der Regel zwischen 3 und 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Bieter ihr Gebot abgeben und es auch erhöhen, wenn sie überboten worden sind. Im Auktionshaus endet eine Auktion, wenn nach dem Aufruf der Ware keine Gebote abgegeben werden, sofort oder wenn kein Bieter mehr ein weiteres Gebot abgeben möchte. Die Käufer in einem traditionellen Auktionshaus werden überprüft und bei der Zahlungsabwicklung übernimmt das Auktionshaus die Rolle des Vermittlers, um beide Parteien zufriedenzustellen. Bei einer Internetauktion hingegen gibt es in der Regel keine neutrale Instanz und es kann vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommen.

Rechtliche Probleme bei gewerblichen Online-Auktionen

Wer gewerblich Ware im Internet auf einer Plattform versteigern möchte, muss verschiedene Regeln und Vorgaben beachten. ibi-Research hat eine Studie herausgegeben, nach der mehr als 40 Prozent der Verkäufer das Vermeiden von Abmahnungen als größte Herausforderung sehen. Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, eine fehlende Anbieterkennzeichnung oder rechtswidrige AGB-Klauseln sind die Hauptprobleme, doch auch das Nutzen urheberrechtlich geschützter Bilder und Markenrechtsverletzungen können für gewerbliche Verkäufer zu Problemen führen.