Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dialogmarketing-Plus GmbH Geschäftsbereich: Saupe Telemarketing

§1. Angebote der Dialogmarketing-Plus GmbH sind stehts freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Die Dialogmarketing-Plus GmbH hält Angebote für eine Dauer von sechs Wochen aufrecht. Danach verlieren Angebote Ihre Gültigkeit, sofern zwischenzeitlich kein Auftrag erteilt wurde.

§2. Vom Angebot abweichende, mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen der im Angebot angegebenen Leistungsumfänge seitens des Auftraggebers machen das Angebot ungültig und erfordern ein neues Angebot.

§3. Die Auftragserteilung muss von einer zeichnungsbefugten Person oder Einkaufsabteilung des Auftraggebers erfolgen. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot auf der dafür vorgesehenen Seite im Abschnitt „Auftrag erteilt“ ausgefüllt und unterschrieben hat. Ein Auftrag gilt weiterhin als erteilt, wenn eine anderweitige, auf das Angebot bezogene, mündliche oder schriftliche (Post, Fax, E-Mail, SAP Bestellung, o.ä.) Auftragserteilung erfolgt ist. Spätestens drei Werktage nach Erhalt des ersten Wochen-Reporting ohne Wiederruf des Auftraggebers gilt der Auftrag als erteilt.

§4. Eine Unterbrechung oder Verschiebung eines bestätigten Auftrags ist nur in Absprache und in schriftlicher Vereinbarung sowie Zustimmung der Dialogmarketing-Plus GmbH möglich.

§5. Eine Änderung der Zielsetzung eines Auftrages ist nur nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung sowie Zustimmung der Dialogmarketing-Plus GmbH möglich.

§6. Auftragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistung. Ein Erfolg oder Erfolgsquoten werden nicht zugesagt. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

§7. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Dialogmarketing-Plus GmbH alle zur Ausführung des Auftrages nötigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d.h. spätestens zwei Woche vor Projektstart an die Dialogmarketing-Plus GmbH zu liefern und zur Verfügung zu stellen um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu ermöglichen.

§8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
§8.1. Bei Preisen, die nicht gesondert vertraglich festgelegt sind, gilt die beim jeweiligen Auftragseingang aktuell präsentierte Preisliste bzw. der vereinbarte Angebotspreis.

§8.2. Etwaige Fixkosten, Pauschalen oder andere auf den Monat bezogenen Preise werden für jeden angefangenen Monat in voller Höhe fällig. Etwaige Abrechnungsposten nach Aufwand, nach Stunden oder nach Anzahl der Adressen werden nach reellem Aufwand zum Ende eines jeden Kalendermonats abgerechnet.

§8.3. Von Neukunden kann 50 % Vorkasse erhoben werden.

§8.4. Das Zahlungsziel für Rechnungen oder Abschlagszahlungen beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge. Alle Preise verstehen sich zzgl. der aktuell gesetzlich geltenden MwSt.

§8.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Auftraggeber mit Mahnung in Verzug.

§8.6. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Dialogmarketing-Plus GmbH Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen.

§8.7. Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gem. obiger Regelung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behält sich die Dialogmarketing-Plus GmbH das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung der eigenen Leistungen oder deren von zuliefernden Dritten zu verlangen.

§8.8. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

§9. Bereitstellung von Agenten Die Dialogmarketing-Plus GmbH verpflichtet sich, während der Öffnungszeiten zur Durchführung der Aufträge ausreichend Agenten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Agenten zur Umsetzung der Kampagnen, es sei denn, es gibt eine anders lautende vertragliche Regelung.

§10. Liefer- und Leistungsfristen Liefer- und Leistungsfristen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Dialogmarketing-Plus GmbH verbindlich. Sie beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Bei einer Überschreitung der Fristen haftet die Dialogmarketing-Plus GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist für diesen Fall auf 10% des Auftragswertes beschränkt.

§11. Haftung und Datenschutz Es gelten die Datenschutzvereinbarungen/Datenauftragsvereinbarung gem. EU-DSGVO.
§11.1. Informationen der Gesprächspartner im Telefonat können auf Wunsch und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Sprachaufzeichnungsgeräte dokumentiert werden. Im Telefonat ermittelte Informationen werden ausschließlich von den Agenten aufgeschrieben, und durch das Medium nach Wahl des Auftraggebers versendet. Für irrtümliche Informationen oder für falsche Angaben ist jede Haftung ausgeschlossen.

§11.2. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit von Daten, Auskünften und Produktinformationen, die in der Verantwortung des Auftraggebers liegen, übernimmt die Dialogmarketing-Plus GmbH keine Gewähr. Eine Haftung bei unrichtigen oder unwahren Behauptungen auch gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

§11.3. Die Dialogmarketing-Plus GmbH verpflichtet sich alle Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

§11.4. Für technische Störungen jeglicher Art übernimmt die die Dialogmarketing-Plus GmbH keine Haftung.

§11.5. Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass die von der Dialogmarketing-Plus GmbH anzurufende Personen/Unternehmen in Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber stehen, sich mit den Anrufen einverstanden erklärt haben oder ein berechtigtes Interesse an den Produkten/Leistungen des Auftraggebers haben.

§12. Kündigung durch die Dialogmarketing-Plus GmbH
§12.1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vertraglichen vereinbarten und angebotenen Leistungen in Verzug, so ist die Dialogmarketing-Plus GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§12.2. Unterlässt der Auftraggeber die vereinbarte Mitwirkung gemäß oben genannten Punkte, ist die Dialogmarketing-Plus GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§12.3. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt bei Kündigung durch die Dialogmarketing-Plus GmbH voll bestehen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von der Dialogmarketing-Plus GmbH bleiben unberührt.

§13. Kündigung durch den Auftraggeber
$13.1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, so behält die Dialogmarketing-Plus GmbH den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.

§13.2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten der Dialogmarketing-Plus GmbH beruht, so hat die Dialogmarketing-Plus GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen.

§13.3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der Dialogmarketing-Plus GmbH beruht, so hat die Dialogmarketing-Plus GmbH keinen Anspruch auf Vergütung, soweit die bereits erbrachten Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung ohne Interessen sind.

§14. Auftrag an Dritte
Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilt die Dialogmarketing-Plus GmbH nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache in Schriftform getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für den Auftraggeber.

§15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§15.1. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, diesem gleichgestellt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Biberach an der Riss.

§15.3. Für die Richtigkeit von digitalen oder analogen Unterlagen des Auftraggeber übernimmt die Dialogmarketing-Plus GmbH keine Haftung. Durch die Dialogmarketing-Plus GmbH anzufertigende analoge und digitalen Unterlagen werden dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt die Dialogmarketing-Plus GmbH keine Haftung für diese Unterlagen.

§15.4. Soweit Werbemaßnahmen durch vertragliche Bestimmungen untersagt sind, werden Ansprüche der Dialogmarketing-Plus GmbH auf Vergütung im Rahmen der Auftragserteilung nicht berührt. Dienstleistungen erbringt die Dialogmarketing-Plus GmbH auf Basis deren Wissens- und Kenntnisstandes, eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

§15.5. Sofern der Auftraggeber die Dialogmarketing-Plus GmbH mit dem Kauf von Adressdaten beauftragt hat, werden die Adressdaten nach den Kriterien des Auftraggebers bei einem Adressbroker des Vertrauens der Dialogmarketing-Plus GmbH beschafft. Für die Qualität, Inhalte oder Korrektheit dieser Adressen übernimmt die Dialogmarketing-Plus GmbH keine Garantie und keine Haftung.

§15.6. Sollten jetzt oder zukünftig Teile des Vertrages anfechtbar oder nichtig sein oder werden, so ist es erklärter Wille der Vertragspartner, die anfechtbaren oder nichtigen Teile durch solche Formulierungen zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommen. Die Gültigkeit der Restlichen Punkte des Gesamtvertrages bleibt unberührt.

§15.7. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Biberach an der Riss, Deutschland.

§16. Schriftform Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Einwilligung der Dialogmarketing-Plus GmbH.

§17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, lässt die Gültigkeit des übrigen Inhalts unberührt. In diesem Falle sind die Vertragschließenden verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn die Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.